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Allgemeine

Geschäftsbedingungen

AGB der Strandbad Wendenschloss GmbH (Stand: 25.06.2020)

1. Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe, Vermietungen und sonstige Rechtsgeschäfte, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getrof­fen sind. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nur bei gesonderter Ver­einbarung als durch uns anerkannt.

Aufträge, Abreden, Zusicherungen etc. einschließlich der durch unsere Vertreter getroffenen Verein­barungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform oder unserer schriftlicher Bestätigung. Für alle Streitigkeiten ist Gerichtsstand Berlin, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2. Bestellung und Vertragsschluss
Bestellungen bedürfen stets der Schriftform. Abbildungen und Beschreibungen in unseren Katalogen, den Darstellungen auf der Internetseite und in Preislisten sind unverbindlich und sind als annähernd zu betrachten. Die Strandbad Wendenschloss GmbH ist bemüht Druck-, Schreib- und Rechenfehler sowie Irrtümer zu vermeiden, dennoch behalten wir uns die Berichtigung vor. Notwendige Änderungen hinsichtlich Konstruktion, Optik, Form und Lieferumfang behalten wir uns ebenfalls vor.

Die Homepage der Strandbad Wendenschloss GmbH ist eine reine Informationsplattform ohne Kaufoption. Der Eingang aller Anfragen des Vertragspartners wird durch die Übersendung einer elektronisch generierten Zugangsbestätigung bestätigt. Die Zugangsbestätigung führt nicht zu einem Vertragsschluss. Nach Erhalt der Anfrage erstellt die Strandbad Wendenschloss GmbH ein Angebot. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme des erstellten An­gebotes durch den Vertragspartner zustande.

Soweit abweichend von dem, dem Vertragsschluss zugrundeliegenden Angebot, Mehrleistungen durch Strandbad Wendenschloss GmbH erbracht werden, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Strandbad Wendenschloss GmbH wird den Ver­tragspartner über entsprechende Mehrarbeit bzw. Mehrkosten informieren, sobald sie entstehen.

Die Mitarbeiter der Strandbad Wendenschloss GmbH stehen jeder Zeit bei Fragen zum Gebrauch der Mietsache zur Verfügung. Sie sind auch am Einsatztag über eine Hotline telefonisch zu erreichen. Mit Abholung, Lieferung und/oder Entgegennahme bestätigt der Vertragspartner, mit dem Umgang der Mietsache vertraut zu sein.

3. Annullierung der Bestellung durch den Vertragspartner
Bis zu einem Gesamtauftragswert von 500 Euro netto hat der Kunde die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen, bis 60 Tage vor Mietbeginn, ohne Stornogebühren, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt eine Stornierung durch den Kunden innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn ein, wird eine Gebühr in Höhe von 100% des Mietpreises fällig.

Ab einem Gesamtauftragswert von 500 Euro netto tritt folgende Regelung in Kraft:

Die Annullierung / Stornierung eines Auftrags ist wie folgt möglich:

– ab dem Abschluss des Auftrags (Unterschrift des Angebots) bis sechs Monate vor dem Leistungsdatum fallen 25% des Gesamtauftrags an Stornogebühren an
– ab sechs Monate bis drei Monate vom dem Leistungsdatum fallen 50% des Gesamtauftrags an Stornogebühren an
– ab drei Monate bis zwei Monate vor dem Leistungsdatum fallen 75% des Gesamtauftrags an Stornogebühren an
– ab zwei Monate vor dem Leistungsdatum berechnen wir die volle Summe des Auftrags als Stornogebühr ab.

Der Auftrag muss schriftlich annulliert werden.

4. Mietzeit
Die Mietzeit wird nach vollständigen Tagen oder Stunden berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt je nach Mietobjekt entweder eine Stunde oder einen Tag.

5. Preise, Kaution und Bezahlung
Alle Preise sind freibleibend.

Die Strandbad Wendenschloss GmbH behält sich vor zusätzlich zur vereinbarten Vergütung Kautionen zu erheben. Kautionen wer­den dem Vertragspartner nach Wiedereingang der Geräte, inklusive allen Zubehörs und in unversehrtem Zustand zurückgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe der Geräte (§ 4 der AGB) wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preise von der Strandbad Wendenschloss GmbH von der Kaution einbehalten. Überstei­gende Vergütungen werden in Rechnung gestellt, Restbeträge werden dem Vertragspartner erstat­tet.

Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die vollständige Bezahlung bei Übergabe oder Lieferung der Ware/Mietsache in bar. Wir behalten uns Vorauskasse vor.
Veranstaltungen werden mit 70% Anzahlung im Voraus und 30% nach der Veranstaltung per Überweisung gezahlt.
Nach Absprache und schriftlicher Bestäti­gung durch die Strandbad Wendenschloss GmbH ist die Zahlung über PayPal möglich. Im Biergarten ist eine Zahlung per EC- oder Kreditkarte möglich. Alle dabei übertragenen Daten unterliegen dem Datenschutz.

Gegen die Zahlungsansprüche der Strandbad Wendenschloss GmbH aus dem Vertrag steht dem Vertragspartner ein Aufrech­nungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zu­rückbehaltungsrecht des Vertragspartners besteht nicht.

6. Behandlung von Mietgut
Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und ausschließlich zum ordnungsgemäßen Gebrauch einzusetzen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit weiterhin, die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben.

7. Rücknahme des Mietgutes
Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreien Zustand im Lager des Vermieters während des im Mietvertrag genannten Zeitraums spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit, zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf alle defekten Mietgegenstände.

8. Schäden, Verlust, unvollständige Rückgabe
Allgemein
Die Strandbad Wendenschloss GmbH erhebt für die Bearbeitung von Reparaturen und Wiederbeschaffungen eine Aufwandsentschädigung.

Bis zu einem zu ersetzenden Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungswert von 100,-€ beträgt die Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung 20,-€

Ab einem Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungswert von 101,-€ beträgt die Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung 50,-€

Kümmert sich der Vertragspartner um die Wiederbeschaffung vollständig selbstständig, ohne dass sie Strandbad Wendenschloss GmbH ein Aufwand entsteht, entfällt die Entschädigung. Reparaturen sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Reparaturen werden nur durch die Strandbad Wendenschloss GmbH beauftragt oder durchgeführt.

Die Strandbad Wendenschloss GmbH ist berechtigt Ausfallkosten, Kosten für Wiederbeschaffung und Reparatur sowie Aufwandsentschädigungen von gezahlten Kautionen abzuziehen.

Der Vertragspartner ersetzt den durch den Ausfall entstehenden Schaden. Dazu gehören unter anderem auch Schäden die durch eine verspätete Rückgabe bei der Strandbad Wendenschloss GmbH entstehen oder gegenüber der Strandbad Wendenschloss GmbH geltend gemacht werden.

Während der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur wird dem Vertragspartner der entgangene Mietpreis in Rechnung gestellt. Die Strandbad Wendenschloss GmbH ist verpflichtet die Wiederbeschaffung/Reparatur ohne schuldhafte Verzögerung abzuwickeln. Sollte sich der Ausfall durch Verschulden der Stradbad Wendenschloss GmbH verlängern, wird der Vertragspartner von der entsprechenden Verpflichtung frei.

Der Vertragspartner haftet für jede Beschädigung oder Verlust der Mietsache oder Teilen der Mietsache. Der Grund des Verlustes ist nicht relevant. Bei reparaturfähigen Beschädigungen hat der Vertragspartner die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust hat der Vertragspartner den Neuwert auf der Basis der Wiederbeschaffungskosten des Vermieters zu erstatten.

9. Eigentumsvorbehalt
Der Vertragspartner ist verpflichtet, über die unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nicht zu verfügen, diese insbesondere nicht an Dritte zu übereignen oder zu verpfänden. Der Ver­tragspartner ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware/Mietsache pfleglich zu behandeln und gegebenenfalls ausreichend zu versichern.

10. Künstler
Gebuchte Künstler, unter anderem auch DJ´s, unterliegen Künstlerverträgen. Sie besitzen somit künstlerische Freiheit. Eine Erstattung bei Nichtgefallen ist daher nicht möglich. Bei Stornierung der Künstler innerhalb von 2 Wochen vor dem gebuchten Termin, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der Künstlergage, zzgl. Mehrwertsteuer, fällig.

11. Rücktritt von Verträgen
Die Strandbad Wendenschloss GmbH behält sich den Rücktritt von Verträgen vor, wenn ein Vertragspartner über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit unwahre Angaben gemacht hat, seine Zahlungen eingestellt hat oder wenn gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dies beantragt wurde. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

12. Gewährleistung
Sollten die von uns gelieferten Waren fehlerhaft sein oder eine von uns zugesicherte Eigenschaft tat­sächlich nicht enthalten sein, so sind wir zunächst berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand nachzu­bessern oder nachbessern zu lassen, oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Der Vertragspartner kontaktiert unmittelbar nach Feststellung eines Mangels die Strandbad Wendenschloss GmbH. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder eine Ersatzlieferung in angemessener Zeit nicht erfolgen, ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Mietpreises (Minderung) des Vertrages zu verlangen.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Mietsache persönlich, schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort er­kennbar sind, sind sofort nach Bemerken schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel und Schäden, welche aufgrund von Verschulden des Vertragspartners durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, vermeidbare Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder un­sachgemäße Handhabung entstehen. Das Gleiche gilt bei Mängeln und Schäden, die durch vom Ver­tragspartner selbst gestellte Materialien bedingt sind.

13. Haftung
Die Strandbad Wendenschloss GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Strandbad Wendenschloss GmbH oder derjenigen des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Strandbad Wendenschloss GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Im Übrigen haftet die Strandbad Wendenschloss GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Fall der Verletzung des Le­bens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Ver­tragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung durch den Mietgegenstand verursachter Schäden an Rechtsgütern des Vertragspartners, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten i. S. d. Satz 3 gehaftet wird.

Die vorstehenden Regelungen erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadener­satz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verlet­zung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Jegliche sonstige Haftung der Strandbad Wendenschloss GmbH ist ausgeschlossen.

14. Datenschutz
Die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten werden im Einklang mit den geltenden Daten­schutzgesetzen verarbeitet und gespeichert. Der Vertragspartner ermächtigt die Strandbad Wendenschloss GmbH und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Ver­tragspartner im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

Die Strandbad Wendenschloss GmbH speichert und verwendet die persönlichen Daten des Vertragspartners zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Folgevorgänge. Die Email-Adresse des Vertragspartners nutzt die Strandbad Wendenschloss GmbH nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen.

Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts im Zusammenhang mit der Erhebung und Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Strandbad Wendenschloss GmbH, Möllhausenufer 30,12557 Berlin, vertreten durch  den Geschäftsführer, Herrn Florian Kawka.

Nähere Informationen zu unseren Datenschutzrichtlinien finden Sie hier: https://strandbad-wendenschloss.berlin/datenschutzerklaerung/

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferanten

1. Allgemeines
I. Aufträge für den Bezug von Leistungen gelten ausschließlich nach Vorgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die Annahme eines Auftrages erklärt der Auftragnehmer seine Akzeptanz mit unseren Bedingungen. Wird unser Auftrag vom Auftragnehmer abweichend von unseren Bedingungen bestätigt, so gelten unabhängig davon ausschließlich unsere Bedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Möchte der Auftragnehmer zu seinen Bedingungen abschließen, hat er uns in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, den Auftrag zurückzuziehen. Unsere Bedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte, selbst wenn wir nicht ausdrücklich darauf Bezug nehmen, sofern sie nur einmal mit dem Auftragnehmer verbindlich vereinbart waren.
II. Die AGB’s gelten, unabhängig davon, ob wir den Auftrag in eigenem oder fremdem Namen erteilen.

2. Auftragsabwicklung
I. Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers haben exakt den vorab vereinbarten Inhalten zu entsprechen.
II. Die in unserer Bestellung ausgewiesenen Ausführungen und Preise sind bindend.
III. Sofern nichts anderes vereinbart, sind die von uns angegebenen Liefertermine verbindlich. Über Verzögerungen in der Auftragsabwicklung sind wir unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
IV. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von uns angegebene Lieferanschrift zu übermitteln.
V. Des Weiteren ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle Dokumente und Zertifikate im Vorfeld für die dem Auftrag zu Grunde liegende Eventmodule und Produkte, auf Nachfrage, vorzulegen. Werden diese Dokumente nicht vorgelegt, haftet im Falle eines nicht ordnungsgemäßen Ablaufes der Auftragnehmer vollumfänglich, nebst geltend zu machender Ersatz-, Aufwands- und Ausfallkosten.
VI. Alle Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind verbindlich und erfolgen kostenlos.

3. Auftragsänderungen
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags sind dem Auftragnehmer nur dann zu vergüten, wenn sie einen tatsächlichen Mehraufwand erfordern und der Auftragnehmer etwaige Mehrkosten rechtzeitig und vorab schriftlich ankündigt und darlegt.

4. Gefahrenübergang/Abnahme
In allen Fällen geht der Gefahrenübergang erst nach Abnahme der für den Auftrag zu Grunde liegenden Eventmodule auf uns über. Die Zeit und der Ort der Abnahme ergeben sich aus der Bestellung.

5. Mängelrüge
I. Qualitäts- und Mengenprüfungen erfolgen nach Eingang an die von uns angegebene Lieferanschrift durch eine entsprechend autorisierte Person. Hierbei festgestellte Mängel oder Falschlieferungen gelten als offene Mängel. Bei der Eingangsprüfung nicht gefundene Mängel gelten als versteckte Mängel.
II. Beeinträchtigen etwaige offene bzw. versteckte Mängel den Erfolg des Auftrages, so sind diese Mängel unverzüglich durch den Auftragnehmer anzuzeigen und zu beheben. Bei Vorliegen eines Mangels, z. B. durch Prüfung nach Eingang/Ankunft, gilt ein Erfüllungs-, Nachbesserungs–und Mängelbeseitigungsanspruch. Zudem sind wir berechtigt, ebenfalls im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften Schadensersatz zu fordern, wenn der Auftragnehmer nicht belegt, dass ihm an dem Mangel kein Verschulden trifft. Dies gilt ebenfalls im Falle von Missachtung der Nebenpflichten durch den Auftragnehmer.
III. Bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Auftrages durch offene und/oder versteckte Mängel, sind wir einhergehend berechtigt, entsprechende Mehr- und/oder Ausfallkosten dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.

6. Fristsetzungen
Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-, Nachbesserungs- oder Mängelbeseitigungsansprüchen jeder Art dem Auftragnehmer eine Frist zu setzen ist, sind wir berechtigt, diese so festzulegen, dass wir den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig, auf Kosten des Auftragnehmers, vergeben können.

7. Sonderbedingungen
I. Der Auftragnehmer hat das vereinbarte, für den Auftrag zu Grunde liegende, Eventmodul und/oder die zu erbringende Leistung persönlich, durch seine Mitarbeiter oder ausgesuchte Kurierdienste zu erbringen.
II. Wir sind berechtigt, dem Auftragnehmer Hilfskräfte, Requisiten, technische Effekte und den Ort der Erbringung vorzugeben. Soweit durch derartige Anweisungen nach
Auftragserteilung Mehrkosten entstehen, werden diese nach Absprache mit uns übernommen.
III. Soweit nichts anderes vereinbart, beinhaltet die vereinbarte Vergütung alle im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehenden Kosten, z. B. die Vergütung für eventuell benötigte Hilfskräfte, weitere Requisiten oder ähnliches. Die entsprechenden Verträge schließt der Auftragnehmer im eigenen Namen und für die eigene Rechnung ab. Die Abrechnung erfolgt, soweit kein Festpreis vereinbart ist, unter Vorlage der entsprechenden Rechnungsbelege.
IV. In speziellen Fällen ist der Auftragnehmer verpflichtet von Auftraggebern, Kunden und anderen Rechtsinhabern einen ihm von uns vorgelegten Revers zu unterzeichnen bzw. unterzeichnen zu lassen, der die Veröffentlichung der Abbildungen für Werbezwecke in dem Auftragnehmer mitgeteilten Umfang der Werbemaßnahme gewährleistet und Unterlassungs-, Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche wegen des Rechts am eigenen Bild, Urheberrechten und sonstiger Rechte gegenüber dem Auftraggeber oder dessen Kunden ausschließt.
V. Vereinbarungen mit Dritten in unserem oder unseres Kunden Namen benötigen der vorherigen Zustimmung durch uns oder unseren Kunden.

8. Kundenschutz
I. Ein direkter Kontakt zwischen unserem Kunden und dem Auftragnehmer ist unzulässig. Dies gilt sowohl für die Kontaktaufnahme des Auftragnehmers zu unserem Kunden, sowie im umgekehrten Fall.
II. Bei Anfragen unserer Kunden besteht eine sofortige Informationspflicht des Auftragnehmers uns gegenüber, zur Absprache über die weitere Vorgehensweise. Außerdem verpflichtet sich der Auftragnehmer zur absoluten Verschwiegenheit über laufende oder geplante bzw. angedachte Projekte gegenüber unserem Kunden und/oder unbeteiligten Dritten. Der Auftragnehmer verweist in jedem Fall an uns als Auftraggeber und Kontaktpartner.
Ausnahme: Es wurde etwas Gegenteiliges vereinbart.
III. Bei jeglicher Missachtung obiger Regelungen behalten wir uns entsprechende Schadensersatzansprüche vor.

9. Nutzungsrechte
I. Der Auftragnehmer überlässt uns oder unserem Kunden alle für die werbliche Verwertung des Auftragsergebnisses erforderlichen, bei ihm oder bei von ihm beauftragten Dritten mit der Erstellung des Werks entstehenden oder zu dessen Verwertung erforderlichen, bereits bestehenden Nutzungs-, Verwertungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechten, inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt, zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung, sofern nichts anderes
vereinbart ist. Die Rechteübertragung erfolgt mit der beidseitigen Willenserklärung zum Auftrag. Die Übertragung umfasst insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Vorführung, Sendung, Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger, sowie der Bearbeitung, einschließlich der Übersetzung und der Synchronisation. Sie umfasst alle bekannten Wiedergabeverfahren, insbesondere die Verwertung im Internet oder vergleichbaren Systemen.
II. Die Übertragung hat ohne Anspruch auf Urheberbenennung zu erfolgen. Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Rechte ganz oder teilweise auf einen Kunden weiter zu übertragen, mit dem diesbezügliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehen.

10. Rechte Dritter
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeits- oder Markenrechte nicht verletzt. Auf unser Verlangen sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen.

11.Haftung gegenüber Dritten
In dem Falle, dass einem beteiligten bzw. unbeteiligten Dritten Schadensersatzsprüche jetwäiger Art, u.a. aus der Nutzung, entstehen, sind wir vom Auftragnehmer von der aus dem Fehler resultierenden Haftung freizustellen. Dies trifft insbesonders dann zu, wenn die Betreuung durch den Auftragsnehmer bzw. durch ihn autorisiertes Personal erfolgt.

12. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Alle dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen sind – auch nach Beendigung des Auftrages – streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Einschaltung Dritter, zur Auftragsabwicklung, sind diese entsprechend zu verpflichten.

13. Schlussbestimmungen
Es gilt das deutsche Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Firma Strandbad Wendenschloss GmbH. (Stand Januar 2019)